Die Zahl ist der Start. Nicht die Antwort.
Was der Bodenrichtwert tatsächlich sagt
Ein Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einer Zone. Er bezieht sich auf ein gedachtes unbebautes Grundstück mit bestimmten typischen Merkmalen. Deshalb ist er nützlich für die Orientierung – aber nicht automatisch der Bodenwert Ihres konkreten Grundstücks.
Warum Ihr Grundstück abweichen kann
Größe, Zuschnitt, mögliche Nutzung, Erschließung, Bodenbeschaffenheit sowie Rechte oder Belastungen können einen Unterschied machen. Auch die Merkmale, auf die sich der jeweilige Richtwert bezieht, müssen zum Grundstück passen.
Und was ist mit dem Haus?
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert so angegeben, als wäre der Boden unbebaut. Das vorhandene Gebäude steckt also nicht in dieser Zahl. Bodenrichtwert mal Fläche darf deshalb nicht mit dem Wert der gesamten Immobilie verwechselt werden.
Drei Fragen, die Sie weiterbringen
- Auf welches Bodenrichtwertgrundstück und welchen Stichtag bezieht sich die Zahl?
- Wo unterscheidet sich Ihr Grundstück bei Nutzung, Größe, Zuschnitt oder Erschließung?
- Welche Rolle spielen Gebäude, Zustand und Nachfrage zusätzlich?
Leiten Sie aus Bodenrichtwert mal Fläche allein weder einen Angebotspreis noch eine Verkaufsentscheidung ab. Die Rechnung zeigt, wo eine ernsthafte Betrachtung beginnen kann – nicht, wo sie endet.
Quellen · Stand 05.09.2026:
- § 196 BauGB – Bodenrichtwerte
- ImmoWertV – Grundstücksmerkmale und Bodenrichtwertgrundstück
- Gutachterausschuss Berlin – Bodenrichtwerte
- Gutachterausschüsse Brandenburg – Allgemeine Bodenrichtwerte
Allgemeine Information, keine Bewertung eines Einzelfalls.