Angebotspreis und Kaufpreis beantworten zwei verschiedene Fragen.
Das Inserat zeigt den Start
Der Angebotspreis ist der Preis, mit dem eine Immobilie in den Markt geht. Er kann Nachfrage erzeugen, Verhandlungen lenken oder Interessenten abschrecken. Ob er tatsächlich erzielt wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.
Der Kaufvertrag zeigt die Einigung
Ein Grundstückskaufvertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Diese beurkundeten Verträge werden den Gutachterausschüssen für ihre Kaufpreissammlungen übermittelt. Deshalb beruhen deren Marktinformationen auf tatsächlichen Rechtsgeschäften – nicht nur auf sichtbaren Inseraten.
Auch ein echter Kaufpreis braucht Kontext
Ein beurkundeter Preis ist real, aber nicht automatisch auf Ihre Immobilie übertragbar. Zeitpunkt, Lage, Zustand, Grundstück, Nutzung und besondere persönliche Umstände können Unterschiede erklären. Gute Vergleiche brauchen deshalb passende Objekte und einen passenden Zeitraum.
Drei Fragen, die Sie weiterbringen
- Ist die sichtbare Zahl ein Angebot oder ein tatsächlich vereinbarter Kaufpreis?
- Wie lange steht das Objekt schon am Markt – und wurde der Preis verändert?
- Sind Lage, Zustand, Größe, Nutzung und Verkaufszeitpunkt wirklich vergleichbar?
Leiten Sie den Wert Ihrer Immobilie nicht aus einem einzelnen Nachbarinserat ab. Nutzen Sie Angebotspreise als Marktsignal – und tatsächliche, passende Verkäufe als deutlich bessere Grundlage.
Quellen · Stand 05.09.2026:
- § 311b BGB – notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
- § 195 BauGB – Übermittlung beurkundeter Verträge an die Kaufpreissammlung
- § 9 ImmoWertV – Eignung, Aktualität und Vergleichbarkeit von Kaufpreisen
- Gutachterausschuss Berlin – Marktinformationen auf Basis tatsächlicher Verkäufe
- Destatis – Häuserpreisindex aus Markttransaktionen
Das Beispiel von 650.000 Euro ist fiktiv. Allgemeine Information, keine Bewertung eines Einzelfalls.